Antworten auf die häufigsten Fragen zur österreichischen Autobahnvignette.
Für 2025: 10 Tage — € 9,90 (PKW), € 5,80 (Motorrad); 2 Monate — € 29,00 (PKW), € 14,50 (Motorrad); Jahresvignette — € 103,80 (PKW), € 37,90 (Motorrad). Siehe unsere vollständige Preisseite.
Pickerl: Tankstellen in Österreich und Grenzregionen, ASFINAG-Servicestellen, Postämter. Digitale e-Vignette: ASFINAG-Website, ASFINAG-App, autorisierte Online-Händler.
Ja. Pickerl werden an Tankstellen nahe der österreichischen Grenze in Deutschland, der Schweiz, Ungarn, der Slowakei, Slowenien, Italien und Tschechien verkauft. Die e-Vignette kann online von überall bis zu 30 Tage vor dem Startdatum erworben werden.
Viele österreichische Vermieter stellen eine Vignette bereit, aber nicht alle. Bestätigen Sie dies immer vor Ihrer Reise beim Vermieter.
Bei e-Vignetten wird das Startdatum beim Kauf gewählt. Bei Pickerln beginnt die Gültigkeit am aufgedruckten Datum. Die 10-Tage-Frist läuft genau 10 aufeinanderfolgende Kalendertage.
Nein. Die Vignette gilt auf Autobahnen (A-Straßen) und Schnellstraßen (S-Straßen) des ASFINAG-Netzes. Bundesstraßen (B) und Landesstraßen (L) benötigen keine Vignette. Einige Autobahnabschnitte erheben zusätzliche Streckenmaut.
Ja, zu günstigeren Preisen. Das Pickerl muss an einem nicht abnehmbaren Teil des Motorrads angebracht werden. Die e-Vignette ist auch für Motorräder erhältlich.
Nein. Anhänger und Wohnwagen benötigen keine eigene Vignette. Das Zugfahrzeug muss eine gültige Vignette haben.
Organmandat: bis zu € 120. Formelle Strafe: bis zu € 3.000. Ausländische Kraftfahrer können zur sofortigen Zahlung verpflichtet werden.
Durch österreichische Polizei und ASFINAG-Kontrollorgane bei Straßenkontrollen sowie durch automatische Kennzeichenerfassungskameras (ANPR), die Kennzeichen mit der e-Vignetten-Datenbank abgleichen.
Nein. Eine Vignette ist fahrzeuggebunden. Pickerl können nicht entfernt und wiederverwendet werden. e-Vignetten sind an ein bestimmtes Kennzeichen gebunden.
Ein falsch angebrachtes Pickerl (z.B. auf einer Sonnenblende, nicht auf Glas) gilt als ungültig und kann zu einer Strafe führen. Kleben Sie immer auf das Windschutzscheibenglas.
Die e-Vignette gilt ab dem bei der Bestellung gewählten Startdatum. Sie können das heutige Datum oder ein zukünftiges Datum bis zu 30 Tage im Voraus wählen.
Die Brennerautobahn (A13), der Arlbergtunnel (S16), der Karawankentunnel (A11), die Tauernautobahn (A10) und die Pyhrn Autobahn (A9) erfordern neben der Vignette eine gesonderte Streckenmaut.
Ja. Elektrofahrzeuge unterliegen derselben Vignettenpflicht wie Benzin- und Dieselfahrzeuge. Es gibt keine Befreiung für E-Fahrzeuge.
Die GO-Box ist das Mautgerät für Fahrzeuge über 3,5t zGG auf österreichischen Autobahnen. Es funktioniert nach dem Streckenmautprinzip und ist vom Vignettensystem getrennt.